Behandlungspflege
Häufig kommt es vor, dass Sie oder Ihre Angehörigen ein medizinisches Problem entwickeln, bei dem Sie Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst benötigen. Eine unserer Pflegefachkräfte kommt dann zu Ihnen ins Haus, um diese Leistung zu erbringen (Blutzuckermessung, Insulininjektion, Kompressionsstrümpfe anziehen etc.)
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Tätigkeiten, für die die behandelnde Haus- oder Facharztpraxis eine Verordnung ausstellt.
Die Kosten der Leistungen übernimmt nach Überprüfung und Genehmigung Ihre Krankenkasse. Eine solche Verordnung ist zeitlich begrenzt. Die Erstverordnung gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen. Danach wird vom Arzt oder der Ärztin eine Folgeverordnung ausgestellt, wenn die Behandlungspflege weiter nötig ist.
Die Verordnung häuslicher Krankenpflege nach SGB V erhält der Pflegedienst, der nach Bewilligung der Krankenkasse mit dieser abrechnet. Sind Sie privat versichert, reichen Sie selbst die Rechnung bei der Krankenkasse ein.
Um Behandlungspflege zu erhalten, müssen Sie keinen Pflegegrad haben.
Die Häusliche Krankenpflege nach SGB V umfasst folgende Leistungen:
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Herrichten und Verabreichen von Medikamenten
- Injektionen: z.B. Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
- Wundversorgung
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Kompressionsverbände anlegen und ggf. abwickeln
- Stützende und stabilisierende Verbände anlegen
- Behandlung eines Dekubitus
- Portversorgung
- Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
- Inhalationen
- Stomaversorgung
- Versorgung von Ernährungssonden bei enteraler Ernährung
- Katheterwechsel von Blasendauerkathetern
- Physikalische Maßnahmen, wie z.B. Salbenverbände