Pflegebedürftige Menschen haben einen vorrübergehenden oder dauerhaften Hilfebedarf bei der alltäglichen pflegerischen Grundversorgung. Sie sind dann auf die Unterstützung durch eine Pflegeperson angewiesen. Gerne übernehmen wir diese Versorgung innerhalb der Grundpflege.
Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld, Sachleistung und Verhinderungspflege – nur auf Beratungsleistung und den Entlastungsbetrag von monatlich 125,00 €, der z.B. für hauswirtschaftl. Tätigkeiten eingesetzt werden kann.
Die Pflegesachleistungen, wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst einschalten, wurden ab Januar 2022 erhöht und sind in der Tabelle ersichtlich.
Pflegegrad/-sachleistungen 2022
PG2 | PG3 | PG4 | PG5 |
724€ | 1363€ | 1693€ | 2095€ |
Das Pflegegeld für private Pflegepersonen wurde seit 2017 nicht erhöht.
Pflegegrad/-geld
PG2 | PG3 | PG4 | PG5 |
316€ | 545€ | 728€ | 901€ |
Gerne beraten wir Sie und Ihre Angehörigen hinsichtlich der Verwendung von
Pflegegeld, Pflegesachleistung und den Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Leistungen.
Im Rahmen eines Erstbesuches, der über die jeweilige Pflegekasse abgerechnet
werden kann, wird der individuelle Hilfebedarf ermittelt. Vorab können Sie oder Ihre Angehörigen aber auch schon telefonisch mit unseren Mitarbeiterinnen einen Versorgungsplan besprechen. Einen entsprechenden Kostenvoranschlag erläutern wir Ihnen und Ihren Angehörigen dann im persönlichen Gespräch.