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Leistungen im Bereich

Verhinderungspflege

Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 steht,  nach einem halben Jahr zusätzlich Verhinderungspflege von 1612,00 € pro Kalenderjahr zu.

  • Sie können die Verhinderungspflege ohne Anrechnung auf das Pflegegeld stundenweise in Anspruch nehmen, wenn die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder anderem Grund, die Pflege vorübergehend nicht leisten kann
  • sollten Sie die Leistungen zur Kurzzeitpflege nicht abrufen, können Sie daraus bis zu 806,- € zusätzlich in Anspruch nehmen, es steht damit ein Gesamtbetrag der Verhinderungspflege von 2418,-€ zur Verfügung; hier gibt es keine Änderung trotz der Erhöhung des Kurzzeitpflegebetrages in 2022
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