Betreuung & Hauswirtschaft

Alle Pflegebedürftigen, die einen Pflegegrad haben, erhalten monatlich einen Betrag von 125,00 € an Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b nach SGB XI.

Folgende Leistungen können hierüber abgerechnet werden:

  • Einkaufen
  • hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie Putzen, Fenster putzen, Wäsche waschen, bügeln
  • Fahrdienste, inclusive Begleitung zum Arzt innerhalb der Region

Diese 125,- € können nicht ausgezahlt, jedoch “im Topf” der Pflegekasse angespart werden. Der Betrag, der für ein Jahr x noch „im Topf“ angespart ist, verfällt zum 30. Juni des Folgejahres.

Über die vielfältigen Möglichkeiten beraten wir Sie gern.