Alle Pflegebedürftigen, die einen Pflegegrad haben, erhalten monatlich einen Betrag von 125,00 € an Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b nach SGB XI.
Folgende Leistungen können hierüber abgerechnet werden:
Diese 125,- € können nicht ausgezahlt, jedoch “im Topf” der Pflegekasse angespart werden. Der Betrag, der für ein Jahr x noch „im Topf“ angespart ist, verfällt zum 30. Juni des Folgejahres.
Über die vielfältigen Möglichkeiten beraten wir Sie gern.