Anschrift: Siegener Straße 23a, 57610 Altenkirchen
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Leistungen im Bereich

Beratungsbesuche §37 SGB XI

Ihre Pflegekasse fordert sogenannte Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI, die der Sicherung und Qualitätserhaltung dienen.

Bei Anspruch auf Pflegegeld in PG 1-3 zweimal im Jahr und bei Pflegegrad 4 und 5 viermal im Jahr.

Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen in allen Bereichen der Pflege, z.B. auch Wohnraumanpassung, Nutzung von Hilfsmitteln etc. 

Unser Service für Sie: Wir rufen Sie automatisch an und vereinbaren den nächsten fälligen Termin mit Ihnen und Ihren Angehörigen.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
24 Std. Rufbereitschaft
02681 / 2055