Beratungsbesuche
Ihre Pflegekasse fordert sogenannte Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI, die der Sicherung und Qualitätserhaltung dienen.
Bei Anspruch auf Pflegegeld in PG 1-3 zweimal im Jahr und bei Pflegegrad 4 und 5 viermal im Jahr.
Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen in allen Bereichen der Pflege, z.B. auch Wohnraumanpassung, Nutzung von Hilfsmitteln etc.
Unser Service für Sie: Wir rufen Sie automatisch an und vereinbaren den nächsten fälligen Termin mit Ihnen und Ihren Angehörigen.